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   VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05   

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VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05 (https://dejure.org/2006,18912)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16.03.2006 - VfGBbg 8/05 (https://dejure.org/2006,18912)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 16. März 2006 - VfGBbg 8/05 (https://dejure.org/2006,18912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 97; LV, Art. 98 Abs. 1; LV, Art. 98 Abs. 2 Satz 3
    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVBbg Art. 97, Art. 98 Abs. 1, 2 S. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Eingemeindung der Gemeinde Senzig - Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • VerfG Brandenburg, 29.08.2002 - VfGBbg 34/01

    Verfassungsrechtliche Beurteilung von Bestimmungen zur Gemeindestrukturreform

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Eine amtsangehörige Gemeinde kann nach der Rechtsprechung des Landesverfassungsgerichtes, die entsprechend der (bloßen) verwaltungsmäßigen Hilfsfunktion des - wie auch immer zustande gekommenen bisherigen - Amtes für jedwede spätere Änderung der Amtszuordnung zu gelten hat, lediglich beanspruchen, daß ihr überhaupt eine geeignete (Amts-)Verwaltung, nicht aber, daß sie ihr in der bisherigen Form und in dem bisherigen Zuschnitt zur Verfügung steht (Beschluß vom 16. Mai 2002 - VfGBbg 57/01 -, LKV 2002, 515 sowie Urteil vom 29. August 2002 - VfGBbg 34/01 - [Kreuzbruch], LVerfGE Suppl. Bbg. zu Bd. 13, S. 116 = LKV 2002, 573, 574).

    Es ist dabei nicht die Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber die beste und zweckmäßigste Neugliederungsmaßnahme getroffen hat (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 169 f. m.w.N. und vom 29. August 2002, a.a.O.; ständige Rechtspr., u.a. Urteil vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 101/03 -, a.a.O.).

    Andernfalls können der Eingriff in die Existenz einer Gemeinde und die dadurch bewirkte Beeinträchtigung der örtlichen Verbundenheit außer Verhältnis zu dem angestrebten Vorteil geraten (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 29. August 2002, a.a.O.).

    (cc) Eine vorzugswürdige Alternative gegenüber der vom Gesetzgeber gewollten Neuordnung (vgl. dazu Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 29. August 2002, a.a.O.) ist nicht erkennbar.

  • VerfG Brandenburg, 18.12.2003 - VfGBbg 101/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Anhörung; Beschwerdebefugnis

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    "Änderung des Gemeindegebietes" in diesem Sinne ist auch die hier in Frage stehende Auflösung einer Gemeinde unter (gänzlichem) Wegfall eines eigenen Gemeindegebietes (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Urteil vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 101/03 -, LVerfGE 14, 203, m.w.N.).

    Sie beschränkt sich darauf, daß vor einer Änderung des Gemeindegebietes die Bevölkerung zu hören ist, und läßt damit Raum für jedwedes Anhörungsverfahren, sofern es sicherstellt, daß die Bevölkerung Gelegenheit erhält, ihre Meinung zu der Gebietsänderung zum Ausdruck zu bringen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 18. Dezember 2003, a.a.O., m.w.N.).

    Es ist dabei nicht die Aufgabe des Gerichts zu prüfen, ob der Gesetzgeber die beste und zweckmäßigste Neugliederungsmaßnahme getroffen hat (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteile vom 18. Juni 1998 - VfGBbg 27/97 -, LVerfGE 8, 97, 169 f. m.w.N. und vom 29. August 2002, a.a.O.; ständige Rechtspr., u.a. Urteil vom 18. Dezember 2003 - VfGBbg 101/03 -, a.a.O.).

    In diesem Zusammenhang ist auch unbedenklich, daß der Gesetzgeber - nicht uneingeschränkt, sondern mit angemessener Relativierung - "in gewissem Umfang" (LT-Drucksache 3/5021, S. 230) ein sogenanntes Kragenamt bzw. einen "Halbkragen" (Anlage 9, S. 9 zu LT-Drucksache 3/7606) annahm, weil das Stadtgebiet Königs Wusterhausens im Westen sowie in Teilen des Südens durch Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland gleichsam eingeengt war, womit Stadt-Umland-Probleme - wie ein Einwohnerverlust bzw. ausbleibender Zuwachs in der Stadt bei gleichzeitigem erheblichem Bevölkerungsanstieg in den angrenzenden Gemeinden - zusätzlich verstärkt wurden und wobei zahlreiche öffentliche und private Leistungen sowie Infrastruktureinrichtungen (z.B. eine große Anzahl von Parkplätzen für das "Parken und Reisen" sowie Busstandplätze) für die Bevölkerung (auch) des Umlandes bereit gehalten wurden, die aber ausschließlich die Bevölkerung des Zentralortes finanzierte (vgl. zur Unbedenklichkeit dieser Kriterien: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Urteil vom 18. Dezember 2003, a.a.O.; Beschluß vom 09. Dezember 2004 - VfGBbg 22/03 - [Beutel]).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung und Gründe des öffentlichen Wohls

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Nur wenn die Richtigkeit einer die Entscheidung tragenden Tatsache bestritten und es möglich ist, daß die Neugliederung bei Zugrundelegung des behaupteten abweichenden Sachverhalts anders ausgefallen wäre, besteht eine Nachprüfungspflicht für das Verfassungsgericht (vgl. SächsVerfGH, LVerfGE 10, 375, 398 "[mit-]entscheidend"; VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 25; StGH BW, NJW 1975, 1205, 1213).

    (1) Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz müssen die für eine Auflösung der Gemeinde sprechenden Gründe des öffentlichen Wohls gegenüber den für ihren Fortbestand sprechenden Gründen erkennbar überwiegen (vgl. hierzu BayVerfGH BayVBl 1981, 399, 400 f.; s. auch NdsStGH OVGE 33, 497, 503; StGH BW NJW 1975, 1205, 1211).

  • VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 230/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Beschwerdebefugnis; Anhörung;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Wenn er annimmt, die beiden Teilräume des Landes unterschieden sich in einigen Kennziffern deutlich - etwa Bevölkerungsdichte, Siedlungsdichte, Besiedlungsgrad, durchschnittliche Gemeindegröße, Bevölkerungsentwicklung, Wanderungssaldo, Anteil der Auspendler nach Berlin, Anteil der Einpendler in die Brandenburger Gebiete aus Berlin, Arbeitslosenquote etc. (vgl. LT-Drucksache 3/5021, S. 28 ff.) - und er für diese Teilräume grundsätzlich jeweils eine andere Struktur präferiert, so liegt darin nicht die Entscheidung für offenkundig ungeeignete oder unnötige Maßnahmen (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil vom 26. August 2004 - VfGBbg 230/03 - [Groß Machnow]).

    Diese Vorgehensweise ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (eingehend hierzu: Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, u.a. Urteil vom 26. August 2004, a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 215/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Auf kommunale Verfassungsbeschwerden der Beschwerdeführerin (VfGBbg 215/03) und der anderen fünf Gemeinden des Amtes Unteres Dahmeland entschied das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg jeweils mit Beschluß vom 24. Juni 2004, daß § 9 Abs. 1 des 6. GemGebRefGBbg in der Fassung vom 24. März 2003 mit der Landesverfassung unvereinbar war, weil die Bevölkerung der Beschwerdeführerin und der anderen amtsangehörigen Gemeinden nach der Änderung des Vorhabens, die Gemeinden des Amtes nicht mehr in eine amtsfreie Gemeinde Unteres Dahmeland, sondern in die Stadt Königs Wusterhausen einzugliedern, nicht - ein weiteres Mal - angehört worden war.

    Daß damit vorliegend die Dauer eines Zustandes der Rechtsunsicherheit verkürzt wurde, weil nicht erst nach dem für alle Beteiligten der seinerzeitigen kommunalen Verfassungsbeschwerde (VfGBbg 215/03) absehbar gewesenen Beschluß des Verfassungsgerichts vom 24. Juni 2004 das erneute Gesetzgebungsverfahren eingeleitet zu werden brauchte, sondern bereits nahezu abgeschlossen war, beeinträchtigt die verfassungsmäßigen Rechte der Beschwerdeführerin nicht.

  • VerfG Brandenburg, 16.09.1999 - VfGBbg 28/98

    Beschwerdebefugnis; kommunale Selbstverwaltung; Finanzhoheit;

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Eine derartige Gemeinde führte lediglich ein "Scheindasein" (BVerfGE 1, 167, 175; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. September 1998 - VfGBbg 28/98 -, LVerfGE 10, 237, 242).
  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Eine derartige Gemeinde führte lediglich ein "Scheindasein" (BVerfGE 1, 167, 175; vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 16. September 1998 - VfGBbg 28/98 -, LVerfGE 10, 237, 242).
  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 51-VIII-98

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Stadt-Umland-Gesetz Leipzig (hier:

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Nur wenn die Richtigkeit einer die Entscheidung tragenden Tatsache bestritten und es möglich ist, daß die Neugliederung bei Zugrundelegung des behaupteten abweichenden Sachverhalts anders ausgefallen wäre, besteht eine Nachprüfungspflicht für das Verfassungsgericht (vgl. SächsVerfGH, LVerfGE 10, 375, 398 "[mit-]entscheidend"; VerfGH NW, Urteil vom 6. Dezember 1975 - VerfGH 39/74 -, UA S. 25; StGH BW, NJW 1975, 1205, 1213).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 59/04

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Die Annahme des Gesetzgebers, daß angesichts von jeweils wenigen hundert Metern Entfernung zwischen Siedlungsgebieten der Beschwerdeführerin einerseits und der Stadt Königs Wusterhausen im Nordwesten sowie der Gemeinde Zeesen im Westen und Südwesten andererseits eine andere Zuordnung - zumal nach der jeweils gerechtfertigten Eingliederung anderer Gemeinden des Amtes nach Königs Wusterhausen (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom heutigen Tage zu Niederlehme - VfGBbg 4/05 -, zu Wernsdorf - VfGBbg 59/04 - und zu Zernsdorf - VfGBbg 60/04 ) - nicht sinnvoll sei, ist verfassungsrechtlich unbedenklich.
  • VerfG Brandenburg, 18.11.2004 - VfGBbg 204/03

    Kommunale Verfassungsbeschwerde: Eingliederung der Gemeinde Thyrow in die Stadt

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 8/05
    Darüber hinaus würde selbst ein - geltendgemachter - einziger oder seltener Verstoß bestimmte Leitbildvorgaben noch nicht hinfällig machen und eine weitere leitbildverletzende Maßnahme zulassen oder gar einen Anspruch auf Gewährung einer leitbilddiametralen Position bewirken (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschlüsse vom 18. November 2004 - VfGBbg 204/03 - [Thyrow] und vom 19. Mai 2005 - VfGBbg 163/03 -[Kallinchen]).
  • VerfG Brandenburg, 19.05.2005 - VfGBbg 163/03

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Verhältnismäßigkeit

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2006 - VfGBbg 4/05

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; Verhältnismäßigkeit

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.12.1975 - VerfGH 39/74
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2005 - VfGBbg 12/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Verhältnismäßigkeit

  • VerfG Brandenburg, 09.12.2004 - VfGBbg 22/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Verhältnismäßigkeit;

  • VerfGH Bayern, 29.04.1981 - 1-VII-78
  • StGH Niedersachsen, 14.02.1979 - StGH 2/77

    Verfassungsmäßigkeit der Kreisneugliederungsbestimmungen des Achten Gesetzes zur

  • BVerfG, 27.11.1978 - 2 BvR 165/75

    Laatzen

  • VerfG Brandenburg, 09.02.2006 - VfGBbg 10/05

    Zügiges Verfahren; Rechtswegerschöpfung

  • VerfG Brandenburg, 18.06.1998 - VfGBbg 27/97

    Kein Verstoß gegen Rechte der Sorben durch Auflösung der Gemeinde Horno und

  • VerfG Brandenburg, 18.08.2005 - VfGBbg 9/05

    Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Begründungserfordernis;

  • VerfG Brandenburg, 27.05.2004 - VfGBbg 138/03

    Gemeindegebietsreform; kommunale Selbstverwaltung; Anhörung; rechtliches Gehör;

  • VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 57/01

    Fehlende Beschwerdebefugnis einer amtsangehörigen Gemeinde für kommunale

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 31.05.1994 - LVG 2/93

    Verhältnis der bundesrechtlich versicherten Mindestgarantie kommunaler

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